Hygiene Folgebelehrung online für Gastronomie

Hygiene-Folgebelehrung online für Gastronomie – jährlich, digital, nachweisbar

Gastronomiebetriebe arbeiten mit Schichten, Aushilfen, wechselnden Teams und hohem Zeitdruck. Mit der Hygiene-Folgebelehrung online für Gastronomie können Mitarbeitende die regelmäßige IfSG-Auffrischung flexibel digital absolvieren – ohne Präsenztermin, ohne Papierchaos und mit nachvollziehbarem Nachweis.

Ideal für Restaurants, Cafés, Imbisse, Systemgastronomie, Catering, Foodtrucks, Bars mit Speisenangebot, Küchen, Buffets, Filialbetriebe und alle Teams mit Lebensmittelkontakt.

Für Gastronomie Jährlich planbar Digitaler Nachweis Ideal für Schichtbetrieb

Direkt wichtig

  • IfSG-Folgebelehrung online für bereits erstbelehrte Mitarbeitende
  • Geeignet für Küche, Service, Theke, Buffet und Catering
  • Nachweis nach Abschluss digital ablegbar
  • Praktisch für Aushilfen, Minijobber und Filialteams
Wichtig: Die Erstbelehrung nach §43 IfSG erfolgt über Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt. Hygieneschulung24 bietet die Online-Folgebelehrung für Personen an, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben.

Warum ist die Hygiene-Folgebelehrung in der Gastronomie wichtig?

In der Gastronomie haben Mitarbeitende täglich Kontakt mit Lebensmitteln, Gästen, Arbeitsflächen, Geräten und Ausgabeprozessen. Gleichzeitig sind Zeitdruck, wechselnde Schichten und viele neue Teammitglieder typisch. Genau deshalb müssen Infektionsschutz und Tätigkeitsverbote regelmäßig aufgefrischt werden.

Die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 behandelt unter anderem Krankheitssymptome, Meldepflichten und die Frage, wann Mitarbeitende nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen. Für Betriebe ist wichtig, dass diese Belehrung nicht nur durchgeführt, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert wird.

Eine digitale Folgebelehrung hilft dabei, die jährliche Schulungsroutine planbarer zu machen. Mitarbeitende können online teilnehmen, während der Betrieb weiterläuft.

Für welche Gastro-Bereiche ist die Folgebelehrung geeignet?

Die Folgebelehrung ist für alle Mitarbeitenden relevant, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten oder in Bereichen eingesetzt werden, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt, ausgegeben oder verkauft werden.

Küche & Vorbereitung

  • Köche und Küchenhilfen
  • Vorbereitung von Speisen
  • kalte Küche und Mise en Place
  • Produktion und Portionierung

Service & Ausgabe

  • Servicekräfte mit Speisenkontakt
  • Theken- und Buffetpersonal
  • Ausgabe von Speisen
  • Frühstücks- und Mittagsgeschäft

Teams & Standorte

  • Aushilfen und Minijobber
  • Saisonkräfte
  • Cateringteams
  • Filial- und Systemgastronomie

Jährlich, digital, nachweisbar: Vorteile für Gastronomiebetriebe

Für Restaurants und Food-Betriebe ist eine Online-Folgebelehrung besonders praktisch. Sie reduziert Terminaufwand und sorgt dafür, dass auch neue Mitarbeitende, Aushilfen und wechselnde Teams einfacher geschult werden können.

Für Betreiber & Führungskräfte

  • weniger Koordination von Präsenzterminen
  • besser planbar bei Schichtbetrieb
  • digitaler Nachweis für Personalakte und QM
  • einfacher bei Onboarding und Teamwechsel
  • praktisch für mehrere Standorte und Filialen

Für Mitarbeitende

  • online am Handy, Tablet oder PC möglich
  • kein gemeinsamer Schulungstermin nötig
  • verständlich aufgebaute Inhalte
  • direkt nutzbarer Nachweis nach Abschluss
  • ideal für Aushilfen, Minijobber und neue Teammitglieder

Folgebelehrung, Erstbelehrung und LMHV: Was braucht die Gastronomie?

Gastronomiebetriebe benötigen häufig mehrere Nachweise. Wichtig ist die klare Unterscheidung: Die IfSG-Erstbelehrung ist der erste Schritt vor bestimmten Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Die IfSG-Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung. Die LMHV-Hygieneschulung behandelt praktische Lebensmittelhygiene.

Nachweis Inhalt Für Gastronomie relevant?
Erstbelehrung nach §43 IfSG Erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Ja, aber nur über Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt. Nicht über Hygieneschulung24.
Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 Auffrischung zu Tätigkeitsverboten, Krankheitssymptomen, Meldepflichten und Infektionsschutz. Ja, online als Folgebelehrung möglich.
Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV §4 Lebensmittelhygiene, Personalhygiene, Reinigung, Lagerung, Kühlung, Kreuzkontamination und sichere Arbeitsabläufe. Ja, zusätzlich relevant für Küche, Theke, Service und Produktion.

So funktioniert die Hygiene-Folgebelehrung online

Der Ablauf ist auf den Gastro-Alltag ausgelegt. Die Schulung kann flexibel durchgeführt werden, ohne dass der gesamte Betrieb für einen Sammeltermin blockiert wird.

1

Kurs buchen

Wähle die IfSG-Folgebelehrung im Shop aus und starte online.

2

Team schulen

Mitarbeitende absolvieren die Folgebelehrung flexibel am Handy, Tablet oder PC.

3

Abschluss machen

Die Inhalte werden online abgeschlossen und die Teilnahme nachvollziehbar dokumentiert.

4

Nachweis ablegen

Nachweis digital speichern und intern für Personalakte, QM oder Kontrolle ablegen.

Hygiene-Folgebelehrung für Gastronomie online durchführen

Jährlich planbar, digital nachweisbar und ideal für Restaurants, Cafés, Imbisse, Catering, Systemgastronomie und Teams mit Lebensmittelkontakt.

Typische Einsatzfälle in der Gastronomie

Die Online-Folgebelehrung eignet sich besonders für Betriebe, die regelmäßig neue Mitarbeitende einsetzen oder mehrere Personen gleichzeitig unterweisen müssen.

Typische Rollen

  • Küchenmitarbeitende
  • Servicekräfte mit Speisenkontakt
  • Thekenpersonal
  • Buffet- und Ausgabepersonal
  • Cateringteams
  • Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte

Typische Situationen

  • jährliche Schulungsrunde
  • Onboarding neuer Mitarbeitender
  • Saisonstart
  • neue Filiale oder Standortwechsel
  • Vorbereitung auf Kontrollen
  • Aktualisierung der Personalunterlagen

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Häufige Fragen zur Hygiene-Folgebelehrung online für Gastronomie

Ist das die Erstbelehrung nach §43 IfSG?
Nein. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Hygieneschulung24 bietet die Online-Folgebelehrung für Personen an, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben.
Ist die Folgebelehrung für Gastronomie online möglich?
Ja. Die Folgebelehrung kann online durchgeführt werden, wenn die Mitarbeitenden bereits eine Erstbelehrung haben und die Durchführung nachvollziehbar dokumentiert wird. Das ist für Gastronomiebetriebe besonders praktisch, weil Teams häufig in Schichten arbeiten.
Wie oft muss die Folgebelehrung in der Gastronomie erfolgen?
Die Folgebelehrung nach IfSG muss regelmäßig wiederholt werden. Viele Gastronomiebetriebe planen sie jährlich ein, damit die Nachweise aktuell bleiben und Mitarbeitende sicher unterwiesen sind.
Für welche Mitarbeitenden ist die Folgebelehrung relevant?
Besonders relevant ist sie für Mitarbeitende in Küche, Vorbereitung, Service mit Speisenkontakt, Theke, Buffet, Ausgabe, Catering und Lebensmittelproduktion. Auch Aushilfen, Minijobber und Saisonkräfte sollten berücksichtigt werden, wenn sie entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Braucht ein Gastronomiebetrieb zusätzlich eine LMHV-Hygieneschulung?
Ja, je nach Tätigkeit kann zusätzlich zur IfSG-Folgebelehrung die Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV §4 relevant sein. Die IfSG-Folgebelehrung behandelt Infektionsschutz; die LMHV-Schulung behandelt praktische Lebensmittelhygiene.
Wie wird der Nachweis dokumentiert?
Der Nachweis sollte digital gespeichert oder in der Personalakte bzw. im internen Hygienemanagement abgelegt werden. Wichtig ist, dass Schulungsdatum und teilnehmende Person nachvollziehbar dokumentiert sind.

Stand: 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.