Pflichtschulung für Mitarbeitende im Lebensmittelbereich – gesetzlich vorgeschrieben nach IfSG §§ 42/43.
Die Folgebelehrung muss alle 2 Jahre durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Online-Kurs ist kompakt, praxisnah und auditfähig.
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Dauer ca. 20–25 Min., inkl. Zertifikat
100% online
ca. 20–25 Min.
Zertifikat sofort
gültig 24 Monate
rechtssicher
So läuft der Kurs ab
- Kurs starten (Button oben anklicken)
- Alle Module bearbeiten (ca. 20–25 Minuten)
- Zertifikat automatisch erhalten und als PDF speichern
Für wen ist der Kurs verpflichtend?
Für alle Personen, die mit offenen/verzehrfertigen Lebensmitteln umgehen oder in Küchen arbeiten, z. B.:
- Gastronomie, Imbiss, Catering, Kantinen
- Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelproduktion
- Lebensmittelhandel & Take-away-Betriebe
- Gemeinschaftsverpflegung (Kita, Schulen, Heime, Kliniken)
Das lernen Sie im Kurs
1. Rechtsgrundlagen & Zweck
Warum die Folgebelehrung Pflicht ist und wie sie Infektionsketten verhindert.
Warum die Folgebelehrung Pflicht ist und wie sie Infektionsketten verhindert.
2. Erkrankungen/Symptome & Tätigkeitsverbote (§42)
Welche Symptome sofort gemeldet werden müssen und wann ein Tätigkeitsverbot gilt.
Welche Symptome sofort gemeldet werden müssen und wann ein Tätigkeitsverbot gilt.
3. Meldepflichten & Arbeitgeberpflichten
Verantwortung von Mitarbeitenden und Leitung inkl. Nachweisführung.
Verantwortung von Mitarbeitenden und Leitung inkl. Nachweisführung.
4. Personalhygiene (IfSG-Fokus)
Händehygiene, Wundversorgung, Verhalten bei Krankheit.
Händehygiene, Wundversorgung, Verhalten bei Krankheit.
5. Risikolebensmittel & Alltag
„Offene“ Lebensmittel und typische Risikobereiche im Betrieb.
„Offene“ Lebensmittel und typische Risikobereiche im Betrieb.
6. Praxisfälle & Eigenkontrolle
Schritt-für-Schritt-Verhalten bei Verdachts- oder Ausbruchssituationen.
Schritt-für-Schritt-Verhalten bei Verdachts- oder Ausbruchssituationen.
Rechtssicher & auditfähig
Inhalte gemäß IfSG §§ 42/43 und § 43 Abs. 4.
Zertifikat und Unterlagen sind für Behördenkontrollen geeignet.
Inhalte gemäß IfSG §§ 42/43 und § 43 Abs. 4.
Zertifikat und Unterlagen sind für Behördenkontrollen geeignet.
FAQ
Wie lange dauert der Kurs?
Ca. 20–25 Minuten.
Ca. 20–25 Minuten.
Wann muss er wiederholt werden?
Alle 2 Jahre.
Alle 2 Jahre.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ja, automatisch nach Abschluss aller Module.
Ja, automatisch nach Abschluss aller Module.
Ersetzt das die Erstbelehrung?
Nein. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt; dieser Kurs ist die Folgebelehrung.
Nein. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt; dieser Kurs ist die Folgebelehrung.
Fragen oder Firmenpakete?
Melden Sie sich gerne bei uns – wir unterstützen bei Team- und Mehrfachbuchungen.
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