Folgebelehrung nach IfSG §§42/43

Pflichtschulung für Mitarbeitende im Lebensmittelbereich – gesetzlich vorgeschrieben nach IfSG §§ 42/43.

Die Folgebelehrung muss alle 2 Jahre durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Online-Kurs ist kompakt, praxisnah und auditfähig.

▶ Jetzt Kurs starten Dauer ca. 20–25 Min., inkl. Zertifikat
100% online ca. 20–25 Min. Zertifikat sofort gültig 24 Monate rechtssicher

So läuft der Kurs ab

  1. Kurs starten (Button oben anklicken)
  2. Alle Module bearbeiten (ca. 20–25 Minuten)
  3. Zertifikat automatisch erhalten und als PDF speichern

Für wen ist der Kurs verpflichtend?

Für alle Personen, die mit offenen/verzehrfertigen Lebensmitteln umgehen oder in Küchen arbeiten, z. B.:

  • Gastronomie, Imbiss, Catering, Kantinen
  • Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelproduktion
  • Lebensmittelhandel & Take-away-Betriebe
  • Gemeinschaftsverpflegung (Kita, Schulen, Heime, Kliniken)

Das lernen Sie im Kurs

1. Rechtsgrundlagen & Zweck
Warum die Folgebelehrung Pflicht ist und wie sie Infektionsketten verhindert.
2. Erkrankungen/Symptome & Tätigkeitsverbote (§42)
Welche Symptome sofort gemeldet werden müssen und wann ein Tätigkeitsverbot gilt.
3. Meldepflichten & Arbeitgeberpflichten
Verantwortung von Mitarbeitenden und Leitung inkl. Nachweisführung.
4. Personalhygiene (IfSG-Fokus)
Händehygiene, Wundversorgung, Verhalten bei Krankheit.
5. Risikolebensmittel & Alltag
„Offene“ Lebensmittel und typische Risikobereiche im Betrieb.
6. Praxisfälle & Eigenkontrolle
Schritt-für-Schritt-Verhalten bei Verdachts- oder Ausbruchssituationen.
Rechtssicher & auditfähig
Inhalte gemäß IfSG §§ 42/43 und § 43 Abs. 4.
Zertifikat und Unterlagen sind für Behördenkontrollen geeignet.

FAQ

Wie lange dauert der Kurs?
Ca. 20–25 Minuten.
Wann muss er wiederholt werden?
Alle 2 Jahre.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ja, automatisch nach Abschluss aller Module.
Ersetzt das die Erstbelehrung?
Nein. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt; dieser Kurs ist die Folgebelehrung.
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