Folgebelehrung nach IfSG §§ 42/43 – Onlinekurs
9,99 €
exkl. 19 % MwSt.
Teamlizenz für die IfSG-Folgebelehrung (§§42/43).
Buchen Sie beliebig viele Plätze – wir senden automatisch Team-Zugänge per E-Mail.
- ✅ Menge = Anzahl Lizenzen (Seats)
- ✅ Automatische Zugangsdaten für Ihr Team
- ✅ Zertifikate pro Mitarbeitendem
- ✅ Rechtssicher & auditfähig
Beschreibung
IfSG-Folgebelehrung nach §43 – online für Mitarbeitende & Teams
Führen Sie die Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 IfSG
flexibel online durch. Die Schulung richtet sich an Mitarbeitende, bei denen
die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
Die Folgebelehrung kann vollständig online absolviert werden.
Nach erfolgreichem Abschluss erhält jede teilnehmende Person einen
persönlichen PDF-Nachweis zur betrieblichen Dokumentation.
Flexibel absolvieren
Nach erfolgreichem Abschluss
Mehrere Plätze buchbar
Wichtig: Folgebelehrung ≠ Erstbelehrung
Dieser Onlinekurs ist keine Erstbelehrung nach §43 IfSG
und ersetzt diese nicht. Die Folgebelehrung richtet sich an Personen,
bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung an.
Diese erfolgt über das Gesundheitsamt beziehungsweise entsprechend
beauftragte Stellen.
Für wen ist die IfSG-Folgebelehrung geeignet?
Die Folgebelehrung richtet sich an Beschäftigte, die unter die entsprechenden
Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote der §§ 42 und 43 IfSG
fallen und bei denen die notwendige Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
Das betrifft insbesondere viele Tätigkeiten in
Gastronomie, Restaurants, Cafés, Bäckereien, Metzgereien,
Catering, Gemeinschaftsverpflegung, Hotels und anderen Lebensmittelbetrieben.
Inhalte der Folgebelehrung
Die Online-Folgebelehrung behandelt die für Beschäftigte relevanten
Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes und frischt die wesentlichen
Belehrungsinhalte für den betrieblichen Alltag auf.
- Grundlagen der §§ 42 und 43 IfSG
- Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
- Relevante Erkrankungen und Symptome
- Informations- und Mitwirkungspflichten von Beschäftigten
- Verhalten bei entsprechenden Krankheitssymptomen
- Bedeutung des Infektionsschutzes im Lebensmittelbetrieb
- Betriebliche Dokumentation der Folgebelehrung
So funktioniert die Online-Folgebelehrung
- Anzahl auswählen:
Benötigte Anzahl an Schulungsplätzen über die Produktmenge festlegen. - Online absolvieren:
Die Mitarbeitenden bearbeiten die Folgebelehrung flexibel online. - Abschluss durchführen:
Die Schulung wird erfolgreich abgeschlossen. - PDF-Nachweis erhalten:
Jede teilnehmende Person erhält ihren persönlichen Nachweis zur Dokumentation.
Mehrere Mitarbeitende belehren?
Wählen Sie einfach die benötigte Anzahl an Schulungsplätzen über die
Produktmenge aus.
Damit eignet sich die Online-Folgebelehrung insbesondere für Arbeitgeber,
die mehrere Mitarbeitende, Aushilfen oder Teams flexibel und unabhängig
von gemeinsamen Schulungsterminen belehren möchten.
Vorteile für Arbeitgeber
- Flexibel:
Keine gemeinsamen Präsenztermine für das gesamte Team notwendig. - 100 % online:
Die Folgebelehrung kann am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden. - Skalierbar:
Einzelne Mitarbeitende oder größere Teams belehren. - Dokumentierbar:
Persönlicher PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss. - Einfach integrierbar:
Geeignet für neue Mitarbeitende, bestehende Teams und mehrere Standorte.
Wie oft muss die IfSG-Folgebelehrung durchgeführt werden?
Nach §43 Abs. 4 IfSG hat der Arbeitgeber Personen
nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend
alle zwei Jahre über die entsprechenden Tätigkeitsverbote
und Verpflichtungen zu belehren.
Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.
Benötigen Ihre Mitarbeitenden zusätzlich eine LMHV-Hygieneschulung?
Die Lebensmittel-Hygieneschulung nach §4 LMHV
ist nicht mit der IfSG-Folgebelehrung gleichzusetzen.
Je nach Tätigkeit können zusätzlich entsprechende Fachkenntnisse
in der Lebensmittelhygiene erforderlich sein.
Diese Schulung können Sie ebenfalls online über Hygieneschulung24 absolvieren.
Viele Mitarbeitende oder mehrere Standorte?
Mit HygienePilot können Arbeitgeber Mitarbeiter,
Standorte, Schulungsstatus und vorhandene Nachweise zentral organisieren.
Bereits vorhandene Erstbelehrungsbescheinigungen können für die interne
Verwaltung hinterlegt werden.



