Was ist die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43?

IfSG Folgebelehrung einfach erklärt

Was ist die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43?

Die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 ist die regelmäßige Auffrischung der Belehrung für Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Sie behandelt Infektionsschutz, Tätigkeitsverbote, Meldepflichten und richtiges Verhalten bei Krankheitssymptomen.

Wichtig: Die Folgebelehrung ist nicht die Erstbelehrung. Die Erstbelehrung erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Die Folgebelehrung wird nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber oder eine beauftragte Person wiederholt und dokumentiert. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

IfSG §§ 42, 43 Alle 2 Jahre Für Lebensmittelkontakt Mit Zertifikat

Kurzantwort

  • Auffrischung nach bereits erfolgter Erstbelehrung.
  • Behandelt Infektionsschutz und Tätigkeitsverbote.
  • Muss alle zwei Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
  • Online als Folgebelehrung möglich, nicht als Erstbelehrung.
Hinweis: Diese Seite bietet eine verständliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kurz erklärt: Was bedeutet „Folgebelehrung“?

Die Folgebelehrung ist eine wiederkehrende Unterweisung für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten und bereits eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erhalten haben. Sie dient dazu, die wichtigsten Inhalte regelmäßig aufzufrischen und im Betrieb nachvollziehbar zu dokumentieren.

Im Mittelpunkt stehen nicht allgemeine Küchenhygiene oder Reinigung, sondern vor allem der Infektionsschutz: Welche Erkrankungen oder Symptome können zu einem Tätigkeitsverbot führen? Wann muss der Arbeitgeber informiert werden? Was dürfen Mitarbeitende bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht tun?

Für Betriebe ist die Folgebelehrung wichtig, weil sie hilft, Infektionsrisiken zu reduzieren und bei Kontrollen nachzuweisen, dass Mitarbeitende regelmäßig belehrt wurden.

Wofür braucht man die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung stärkt das Bewusstsein für Infektionsrisiken im Lebensmittelbereich. Mitarbeitende sollen wissen, wann sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen und welche Pflichten sie gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Infektionsschutz

Die Belehrung erklärt, wie die Weiterverbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel vermieden werden soll.

Richtiges Verhalten

Mitarbeitende lernen, bei bestimmten Symptomen oder Erkrankungen rechtzeitig zu reagieren und Meldung zu machen.

Dokumentation

Der Betrieb dokumentiert die Teilnahme und kann den Nachweis intern oder bei Kontrollen vorlegen.

Für wen ist die Folgebelehrung relevant?

Die Folgebelehrung ist für Personen relevant, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben und weiterhin Tätigkeiten ausüben, bei denen sie mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das betrifft viele Branchen und Arbeitsbereiche.

Gastronomie & Küche

  • Restaurants und Cafés
  • Imbisse und Foodtrucks
  • Hotelküchen
  • Küchenhilfen und Servicekräfte mit Speisenkontakt

Verkauf & Handwerk

  • Bäckereien und Konditoreien
  • Metzgereien
  • Frischetheken
  • Lebensmittelverkauf

Gemeinschaft & Produktion

  • Cateringbetriebe
  • Kantinen und Mensen
  • Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen
  • Lebensmittelproduktion und Verarbeitung

Wie oft muss die Folgebelehrung gemacht werden?

Die Folgebelehrung muss nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre wiederholt werden. Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person ist verpflichtet, die Belehrung durchzuführen und die Teilnahme zu dokumentieren. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Manche Betriebe planen die Folgebelehrung zusätzlich jährlich ein, damit Schulungsstände leichter organisiert werden können und keine Fristen übersehen werden. Gesetzlich wichtig ist aber der zweijährige Wiederholungsrhythmus nach § 43 Abs. 4 IfSG.

Praxis-Tipp: Für Betriebe mit vielen Aushilfen, Saisonkräften oder mehreren Standorten ist eine digitale Fristen- und Zertifikatsablage besonders sinnvoll.

Welche Inhalte gehören zur Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung wiederholt die zentralen Inhalte der IfSG-Belehrung für den Lebensmittelbereich. Ziel ist, dass Mitarbeitende Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten kennen und im Ernstfall richtig handeln.

Thema Was wird vermittelt? Praxisbeispiel
Tätigkeitsverbote Wann Personen bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln nicht ausüben dürfen. Mitarbeitende dürfen bei bestimmten Symptomen nicht in Küche, Ausgabe oder Produktion eingesetzt werden.
Krankheitssymptome Welche Beschwerden relevant sein können, zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder bestimmte infektiöse Erkrankungen. Symptome nicht ignorieren, sondern vor Arbeitsbeginn melden.
Meldepflichten Welche Informationen Mitarbeitende dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Bei relevanten Symptomen oder ärztlicher Diagnose unverzüglich informieren.
Infektionsrisiken Wie Krankheitserreger über Lebensmittel oder Arbeitsumgebung weitergegeben werden können. Kein Kontakt mit offenen Lebensmitteln bei relevanten Krankheitssymptomen.
Dokumentation Warum der Betrieb die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentieren muss. Zertifikat oder Nachweis in Personalakte oder Hygienemanagement ablegen.

Folgebelehrung, Erstbelehrung und LMHV: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Die Erstbelehrung, die Folgebelehrung und die LMHV-Hygieneschulung behandeln unterschiedliche Themen und haben unterschiedliche Funktionen.

Nachweis / Schulung Inhalt Online bei Hygieneschulung24?
Erstbelehrung nach § 43 IfSG Erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Nein. Diese erfolgt über Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt.
Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 Auffrischung zu Tätigkeitsverboten, Krankheitssymptomen, Meldepflichten und Infektionsschutz. Ja, als Folgebelehrung online möglich.
LMHV-Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene, persönliche Hygiene, Reinigung, Lagerung, Kühlung, Kreuzkontamination und sichere Arbeitsabläufe. Ja, online möglich.
Wichtig: Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach § 43 IfSG an. Diese muss über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen.

Kann die Folgebelehrung online durchgeführt werden?

Ja, die Folgebelehrung kann online durchgeführt werden, wenn die Person bereits eine Erstbelehrung erhalten hat und die Durchführung nachvollziehbar dokumentiert wird. Die Erstbelehrung selbst ist jedoch nicht als Onlinekurs über Hygieneschulung24 erhältlich.

Eine digitale Folgebelehrung ist besonders praktisch für Betriebe mit Schichtbetrieb, mehreren Standorten, Aushilfen, Saisonkräften oder regelmäßigem Onboarding. Nach Abschluss kann ein Zertifikat als Nachweis digital abgelegt werden.

Vorteile für Betriebe

  • weniger Terminorganisation
  • flexibel für Schichtbetrieb
  • einheitlicher Belehrungsstandard
  • digitaler Nachweis für Personalakte und Kontrollen

Vorteile für Mitarbeitende

  • online am Handy, Tablet oder PC
  • verständlich erklärte Inhalte
  • flexibel durchführbar
  • Zertifikat nach Abschluss

So funktioniert die Folgebelehrung online

Der Ablauf ist einfach und auf den betrieblichen Alltag ausgelegt. Mitarbeitende können die Folgebelehrung flexibel absolvieren, ohne dass ein gemeinsamer Präsenztermin nötig ist.

1

Kurs buchen

Wähle die IfSG-Folgebelehrung online aus.

2

Online bearbeiten

Bearbeite die Inhalte am Smartphone, Tablet oder Computer.

3

Abschluss machen

Schließe die Folgebelehrung mit einer kompakten Wissensprüfung ab.

4

Zertifikat erhalten

Lade den Nachweis als PDF herunter und lege ihn intern ab.

Folgebelehrung online absolvieren

IfSG-Folgebelehrung verständlich durchführen, Abschluss machen und Zertifikat als PDF erhalten. Ideal für Gastronomie, Küche, Catering, Lebensmittelverkauf, Produktion und Betriebe mit Lebensmittelkontakt.

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Häufige Fragen zur Folgebelehrung

Ist die Folgebelehrung das gleiche wie die Erstbelehrung?
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung für Personen, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben.
Wie oft muss die Folgebelehrung gemacht werden?
Die Folgebelehrung muss nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
Kann die Folgebelehrung online durchgeführt werden?
Ja. Die Folgebelehrung kann online durchgeführt werden, wenn bereits eine Erstbelehrung vorliegt und die Durchführung nachvollziehbar dokumentiert wird. Die Erstbelehrung selbst bieten wir nicht online an.
Wer ist für die Folgebelehrung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person. Wichtig ist, dass die Belehrung durchgeführt und die Teilnahme dokumentiert wird.
Bekomme ich ein Zertifikat?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss der Folgebelehrung steht bei Hygieneschulung24 ein Zertifikat als PDF zur Verfügung.
Bekomme ich danach viele Werbe-E-Mails?
Nein. Du erhältst nur E-Mails, die für Zugang, Kursinformationen und Zertifikat notwendig sind.

Stand: 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.