Was ist die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43?
IfSG Folgebelehrung einfach erklärt
Was ist die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43?
Die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 ist die regelmäßige Auffrischung der Belehrung für Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Sie behandelt Infektionsschutz, Tätigkeitsverbote, Meldepflichten und richtiges Verhalten bei Krankheitssymptomen.
Wichtig: Die Folgebelehrung ist nicht die Erstbelehrung. Die Erstbelehrung erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Die Folgebelehrung wird nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber oder eine beauftragte Person wiederholt und dokumentiert. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Kurzantwort
- ✓Auffrischung nach bereits erfolgter Erstbelehrung.
- ✓Behandelt Infektionsschutz und Tätigkeitsverbote.
- ✓Muss alle zwei Jahre wiederholt und dokumentiert werden.
- ✓Online als Folgebelehrung möglich, nicht als Erstbelehrung.
Kurz erklärt: Was bedeutet „Folgebelehrung“?
Die Folgebelehrung ist eine wiederkehrende Unterweisung für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten und bereits eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erhalten haben. Sie dient dazu, die wichtigsten Inhalte regelmäßig aufzufrischen und im Betrieb nachvollziehbar zu dokumentieren.
Im Mittelpunkt stehen nicht allgemeine Küchenhygiene oder Reinigung, sondern vor allem der Infektionsschutz: Welche Erkrankungen oder Symptome können zu einem Tätigkeitsverbot führen? Wann muss der Arbeitgeber informiert werden? Was dürfen Mitarbeitende bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht tun?
Für Betriebe ist die Folgebelehrung wichtig, weil sie hilft, Infektionsrisiken zu reduzieren und bei Kontrollen nachzuweisen, dass Mitarbeitende regelmäßig belehrt wurden.
Wofür braucht man die Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung stärkt das Bewusstsein für Infektionsrisiken im Lebensmittelbereich. Mitarbeitende sollen wissen, wann sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen und welche Pflichten sie gegenüber dem Arbeitgeber haben.
Infektionsschutz
Die Belehrung erklärt, wie die Weiterverbreitung von Krankheitserregern über Lebensmittel vermieden werden soll.
Richtiges Verhalten
Mitarbeitende lernen, bei bestimmten Symptomen oder Erkrankungen rechtzeitig zu reagieren und Meldung zu machen.
Dokumentation
Der Betrieb dokumentiert die Teilnahme und kann den Nachweis intern oder bei Kontrollen vorlegen.
Für wen ist die Folgebelehrung relevant?
Die Folgebelehrung ist für Personen relevant, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben und weiterhin Tätigkeiten ausüben, bei denen sie mit bestimmten Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das betrifft viele Branchen und Arbeitsbereiche.
Gastronomie & Küche
- Restaurants und Cafés
- Imbisse und Foodtrucks
- Hotelküchen
- Küchenhilfen und Servicekräfte mit Speisenkontakt
Verkauf & Handwerk
- Bäckereien und Konditoreien
- Metzgereien
- Frischetheken
- Lebensmittelverkauf
Gemeinschaft & Produktion
- Cateringbetriebe
- Kantinen und Mensen
- Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen
- Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
Wie oft muss die Folgebelehrung gemacht werden?
Die Folgebelehrung muss nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre wiederholt werden. Der Arbeitgeber oder eine beauftragte Person ist verpflichtet, die Belehrung durchzuführen und die Teilnahme zu dokumentieren. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Manche Betriebe planen die Folgebelehrung zusätzlich jährlich ein, damit Schulungsstände leichter organisiert werden können und keine Fristen übersehen werden. Gesetzlich wichtig ist aber der zweijährige Wiederholungsrhythmus nach § 43 Abs. 4 IfSG.
Welche Inhalte gehören zur Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung wiederholt die zentralen Inhalte der IfSG-Belehrung für den Lebensmittelbereich. Ziel ist, dass Mitarbeitende Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten kennen und im Ernstfall richtig handeln.
| Thema | Was wird vermittelt? | Praxisbeispiel |
|---|---|---|
| Tätigkeitsverbote | Wann Personen bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln nicht ausüben dürfen. | Mitarbeitende dürfen bei bestimmten Symptomen nicht in Küche, Ausgabe oder Produktion eingesetzt werden. |
| Krankheitssymptome | Welche Beschwerden relevant sein können, zum Beispiel Durchfall, Erbrechen oder bestimmte infektiöse Erkrankungen. | Symptome nicht ignorieren, sondern vor Arbeitsbeginn melden. |
| Meldepflichten | Welche Informationen Mitarbeitende dem Arbeitgeber mitteilen müssen. | Bei relevanten Symptomen oder ärztlicher Diagnose unverzüglich informieren. |
| Infektionsrisiken | Wie Krankheitserreger über Lebensmittel oder Arbeitsumgebung weitergegeben werden können. | Kein Kontakt mit offenen Lebensmitteln bei relevanten Krankheitssymptomen. |
| Dokumentation | Warum der Betrieb die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentieren muss. | Zertifikat oder Nachweis in Personalakte oder Hygienemanagement ablegen. |
Folgebelehrung, Erstbelehrung und LMHV: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden häufig verwechselt. Die Erstbelehrung, die Folgebelehrung und die LMHV-Hygieneschulung behandeln unterschiedliche Themen und haben unterschiedliche Funktionen.
| Nachweis / Schulung | Inhalt | Online bei Hygieneschulung24? |
|---|---|---|
| Erstbelehrung nach § 43 IfSG | Erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln. | Nein. Diese erfolgt über Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt. |
| Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 | Auffrischung zu Tätigkeitsverboten, Krankheitssymptomen, Meldepflichten und Infektionsschutz. | Ja, als Folgebelehrung online möglich. |
| LMHV-Hygieneschulung nach § 4 | Lebensmittelhygiene, persönliche Hygiene, Reinigung, Lagerung, Kühlung, Kreuzkontamination und sichere Arbeitsabläufe. | Ja, online möglich. |
Kann die Folgebelehrung online durchgeführt werden?
Ja, die Folgebelehrung kann online durchgeführt werden, wenn die Person bereits eine Erstbelehrung erhalten hat und die Durchführung nachvollziehbar dokumentiert wird. Die Erstbelehrung selbst ist jedoch nicht als Onlinekurs über Hygieneschulung24 erhältlich.
Eine digitale Folgebelehrung ist besonders praktisch für Betriebe mit Schichtbetrieb, mehreren Standorten, Aushilfen, Saisonkräften oder regelmäßigem Onboarding. Nach Abschluss kann ein Zertifikat als Nachweis digital abgelegt werden.
Vorteile für Betriebe
- weniger Terminorganisation
- flexibel für Schichtbetrieb
- einheitlicher Belehrungsstandard
- digitaler Nachweis für Personalakte und Kontrollen
Vorteile für Mitarbeitende
- online am Handy, Tablet oder PC
- verständlich erklärte Inhalte
- flexibel durchführbar
- Zertifikat nach Abschluss
So funktioniert die Folgebelehrung online
Der Ablauf ist einfach und auf den betrieblichen Alltag ausgelegt. Mitarbeitende können die Folgebelehrung flexibel absolvieren, ohne dass ein gemeinsamer Präsenztermin nötig ist.
Kurs buchen
Wähle die IfSG-Folgebelehrung online aus.
Online bearbeiten
Bearbeite die Inhalte am Smartphone, Tablet oder Computer.
Abschluss machen
Schließe die Folgebelehrung mit einer kompakten Wissensprüfung ab.
Zertifikat erhalten
Lade den Nachweis als PDF herunter und lege ihn intern ab.
Folgebelehrung online absolvieren
IfSG-Folgebelehrung verständlich durchführen, Abschluss machen und Zertifikat als PDF erhalten. Ideal für Gastronomie, Küche, Catering, Lebensmittelverkauf, Produktion und Betriebe mit Lebensmittelkontakt.
Weitere hilfreiche Seiten
Häufige Fragen zur Folgebelehrung
Ist die Folgebelehrung das gleiche wie die Erstbelehrung?
Wie oft muss die Folgebelehrung gemacht werden?
Kann die Folgebelehrung online durchgeführt werden?
Wer ist für die Folgebelehrung verantwortlich?
Bekomme ich ein Zertifikat?
Bekomme ich danach viele Werbe-E-Mails?
Stand: 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
