IfSG-Folgebelehrung nach §43

Folgebelehrung nach IfSG online – alle 2 Jahre mit PDF-Nachweis

Absolvieren Sie die IfSG-Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 flexibel online. Für bereits erstbelehrte Personen im Lebensmittelbereich – mit verständlichen Inhalten und persönlichem PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss.

§43 Abs. 4 IfSG alle 2 Jahre 100 % online PDF-Nachweis
Stand: 15.08.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Personen, bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
  • Nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre.
  • Belehrung zu Tätigkeitsverboten und Mitteilungspflichten.
  • Teilnahme muss durch den Arbeitgeber dokumentiert werden.
  • PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss.
Wichtig: Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG an. Diese erfolgt über das Gesundheitsamt beziehungsweise entsprechend beauftragte Stellen.

Was ist die Folgebelehrung nach §43 IfSG?

Die IfSG-Folgebelehrung betrifft Personen, die Tätigkeiten im Sinne des §42 IfSG ausüben und bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.

Der Arbeitgeber muss diese Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre über die relevanten Tätigkeitsverbote sowie über ihre Mitteilungspflichten belehren.

Die Teilnahme an der Folgebelehrung muss dokumentiert werden. Hygieneschulung24 ermöglicht die Durchführung der entsprechenden Folgebelehrung online und stellt nach erfolgreichem Abschluss einen persönlichen PDF-Nachweis zur Verfügung.

Die zentrale Frist: Nach Tätigkeitsaufnahme → danach alle zwei Jahre.

Sie haben noch keine Erstbelehrung?

Dann ist dieser Onlinekurs nicht der richtige erste Schritt. Eine erforderliche Erstbelehrung nach §43 IfSG muss zunächst über das Gesundheitsamt beziehungsweise eine entsprechend beauftragte Stelle erfolgen.

Hygieneschulung24 bietet ausschließlich die IfSG-Folgebelehrung an – keine Erstbelehrung.

Für wen ist die IfSG-Folgebelehrung relevant?

Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern ob eine Person eine Tätigkeit ausübt, die unter §42 IfSG fällt. In Lebensmittelbetrieben betrifft dies häufig verschiedene Beschäftigtengruppen.

Gastronomie & Küche

  • Restaurants und Imbisse
  • Cafés
  • Hotelküchen
  • Systemgastronomie
  • Küchenmitarbeitende

Verkauf & Handwerk

  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • Metzgereien
  • Frischetheken
  • Lebensmittelverkauf

Weitere Lebensmittelbereiche

  • Catering
  • Kantinen und Mensen
  • Gemeinschaftsverpflegung
  • Lebensmittelproduktion
  • Lebensmittelverarbeitung

Folgebelehrung online durchführen

Gerade bei Schichtbetrieb, wechselnden Mitarbeitenden und mehreren Standorten kann die Organisation von Belehrungen aufwendig werden. Eine digitale Durchführung lässt sich flexibel in den betrieblichen Alltag integrieren.

100 % online

Die Folgebelehrung kann flexibel am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden.

Persönlicher PDF-Nachweis

Nach erfolgreichem Abschluss steht der persönliche Schulungsnachweis als PDF zur Verfügung.

Für Teams geeignet

Arbeitgeber können Schulungsplätze auch für mehrere Mitarbeitende oder Standorte buchen.

So funktioniert die IfSG-Folgebelehrung online

1

Schulung buchen

Folgebelehrung online auswählen und Zugang erhalten.

2

Online absolvieren

Die vorgesehenen Inhalte flexibel online bearbeiten.

3

Abschließen

Schulungsinhalte vollständig bearbeiten und Abschlusstest durchführen.

4

Nachweis erhalten

Persönlichen PDF-Nachweis herunterladen und dem Arbeitgeber bereitstellen.

Welche Inhalte behandelt die Folgebelehrung?

Im Mittelpunkt stehen die Tätigkeitsverbote des §42 IfSG und die Mitteilungspflichten der Beschäftigten. Mitarbeitende sollen relevante Situationen erkennen und wissen, wann der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden muss.

Thema Was wird behandelt? Warum ist das wichtig?
Tätigkeitsverbote Wann Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nicht ausgeübt werden dürfen. Betroffene Mitarbeitende können Risiken frühzeitig erkennen.
Erkrankungen & Symptome Relevante Erkrankungen und gesundheitliche Anzeichen. Beschäftigte wissen, welche Situationen nicht ignoriert werden dürfen.
Mitteilungspflichten Wann Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren müssen. Der Betrieb kann erforderliche Maßnahmen einleiten.
Infektionsschutz Zusammenhang zwischen Erkrankungen, Lebensmitteln und Infektionsrisiken. Stärkt das Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben.
Dokumentation Warum die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentiert wird. Der Arbeitgeber kann die Durchführung nachvollziehbar festhalten.

Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?

Die gesetzliche Frist ist eindeutig: Nach §43 Abs. 4 IfSG hat der Arbeitgeber betroffene Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre zu belehren.

Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Die letzte Dokumentation der Folgebelehrung und die Bescheinigung über die Erstbelehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und nach den gesetzlichen Vorgaben verfügbar zu halten.

Erstbelehrung, Folgebelehrung und LMHV – was ist der Unterschied?

Die drei Begriffe werden häufig miteinander vermischt, betreffen aber unterschiedliche Anforderungen und Inhalte.

Nachweis / Schulung Worum geht es? Bei Hygieneschulung24?
Erstbelehrung nach §43 IfSG Erforderliche erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten. Nein.
IfSG-Folgebelehrung Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten nach Tätigkeitsaufnahme und anschließend alle zwei Jahre. Ja – online starten
LMHV-Hygieneschulung nach §4 Fachkenntnisse rund um Lebensmittelhygiene und hygienisches Arbeiten. Ja – mehr erfahren
Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG an.

PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Folgebelehrung steht ein persönlicher PDF-Nachweis zur Verfügung.

Dieser kann dem Arbeitgeber zur betrieblichen Dokumentation bereitgestellt und entsprechend intern abgelegt werden.

Für eine strukturierte betriebliche Ablage

  • persönlicher Schulungsnachweis
  • digitale PDF-Datei
  • interne Mitarbeiterdokumentation
  • Ablage im betrieblichen Hygienemanagement
  • übersichtliche Organisation auch bei größeren Teams

IfSG-Folgebelehrung jetzt online absolvieren

Online durchführen, Inhalte abschließen und persönlichen PDF-Nachweis erhalten. Für bereits erstbelehrte Personen im Lebensmittelbereich.

Für Arbeitgeber

Viele Mitarbeitende? Dann wird die Verwaltung der Nachweise entscheidend.

Mit mehreren Mitarbeitenden oder Standorten reicht es irgendwann nicht mehr, einzelne PDF-Dateien in Ordnern oder E-Mails zu sammeln.

HygienePilot hilft dabei, Mitarbeiter, Standorte, Schulungsstatus und vorhandene Nachweise zentral zu organisieren.

  • ✓ Mitarbeiter zentral verwalten
  • ✓ mehrere Standorte organisieren
  • ✓ Schulungsstatus im Blick behalten
  • ✓ vorhandene Erstbelehrungsbescheinigungen hinterlegen
  • ✓ Nachweise übersichtlich dokumentieren

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Häufige Fragen zur IfSG-Folgebelehrung

Wie oft muss die IfSG-Folgebelehrung durchgeführt werden?
Nach §43 Abs. 4 IfSG hat der Arbeitgeber betroffene Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung muss dokumentiert werden.
Ist die Online-Folgebelehrung eine Erstbelehrung?
Nein. Die Folgebelehrung ersetzt eine erforderliche Erstbelehrung nach §43 IfSG nicht. Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung an.
Wer führt die Folgebelehrung durch?
§43 Abs. 4 IfSG verpflichtet den Arbeitgeber beziehungsweise entsprechend den Dienstherrn zur Folgebelehrung der betroffenen Personen.
Kann die Folgebelehrung bei Hygieneschulung24 online absolviert werden?
Ja. Die IfSG-Folgebelehrung von Hygieneschulung24 wird online absolviert. Nach erfolgreichem Abschluss steht ein persönlicher PDF-Nachweis zur Verfügung.
Bekomme ich nach der Folgebelehrung ein Zertifikat?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss steht ein persönlicher PDF-Nachweis zum Download und zur betrieblichen Dokumentation zur Verfügung.
Ist die Folgebelehrung auch für Aushilfen oder Minijobber relevant?
Entscheidend ist die ausgeübte Tätigkeit. Wenn eine Person eine Tätigkeit im Sinne von §42 IfSG ausübt, gelten die entsprechenden Anforderungen unabhängig davon, ob sie beispielsweise in Vollzeit, Teilzeit oder als Aushilfe beschäftigt ist.
Müssen Arbeitgeber die Folgebelehrung dokumentieren?
Ja. §43 Abs. 4 IfSG schreibt vor, dass die Teilnahme an der Belehrung dokumentiert werden muss.
Was ist der Unterschied zwischen IfSG-Folgebelehrung und LMHV-Schulung?
Die IfSG-Folgebelehrung behandelt insbesondere Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz. Die LMHV-Hygieneschulung betrifft Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene. Es handelt sich um unterschiedliche Anforderungen.

Stand: 15.08.2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung oder behördliche Auskunft.