Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 – Onlinekurs

Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43

Folgebelehrung nach IfSG online – Pflichtbelehrung mit Zertifikat

Absolviere die Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 online: verständliche Inhalte, klarer Praxisbezug und Zertifikat als PDF direkt nach erfolgreichem Abschluss.

Ideal für Gastronomie, Lebensmittelverkauf, Bäckerei, Catering, Kantinen, Gemeinschaftsverpflegung, Pflegeeinrichtungen, Hotels und Betriebe mit Lebensmittelkontakt.

IfSG §§ 42, 43 100% online Zertifikat als PDF Für Lebensmittelbetriebe

Kurzantwort

  • Für Personen mit bereits erfolgter Erstbelehrung.
  • Behandelt Infektionsschutz, Tätigkeitsverbote und Meldepflichten.
  • Online flexibel durchführbar.
  • Zertifikat direkt nach Abschluss als PDF.
Wichtig: Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG bieten wir nicht an. Diese erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt.

Was ist die Folgebelehrung nach IfSG?

Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz richtet sich an Personen, die bereits eine Erstbelehrung erhalten haben und weiterhin mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Sie dient dazu, wichtige Inhalte regelmäßig aufzufrischen und im Betrieb nachvollziehbar zu dokumentieren.

Im Mittelpunkt stehen Infektionsschutz, Tätigkeitsverbote, Krankheitssymptome, Meldepflichten und richtiges Verhalten im Krankheitsfall. Mitarbeitende sollen wissen, wann sie nicht mit Lebensmitteln arbeiten dürfen und wann sie den Arbeitgeber informieren müssen.

Mit Hygieneschulung24 kann die Folgebelehrung online absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss steht ein Zertifikat als PDF zur Verfügung, das digital gespeichert oder dem Arbeitgeber zur Ablage übergeben werden kann.

Für wen ist die Folgebelehrung Pflicht oder relevant?

Die Folgebelehrung betrifft Personen, die bereits eine Erstbelehrung nach IfSG erhalten haben und weiterhin in Bereichen mit Lebensmittelkontakt arbeiten. Das gilt unabhängig davon, ob die Person in Vollzeit, Teilzeit, als Aushilfe, Minijobber oder Saisonkraft tätig ist.

Gastronomie & Küche

  • Restaurants, Cafés und Imbisse
  • Foodtrucks und Schnellgastronomie
  • Hotelküchen und Frühstücksbuffets
  • Küchenhilfen und Service mit Speisenkontakt

Verkauf & Handwerk

  • Bäckereien und Konditoreien
  • Metzgereien
  • Frischetheken
  • Lebensmittelverkauf im Einzelhandel

Gemeinschaft & Produktion

  • Catering und Partyservice
  • Kantinen und Mensen
  • Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen
  • Lebensmittelproduktion und Verarbeitung

Folgebelehrung online: Vorteile für Betriebe und Mitarbeitende

Gerade in Lebensmittelbetrieben ist es oft schwierig, alle Mitarbeitenden gleichzeitig in eine Präsenzschulung zu bekommen. Schichtbetrieb, Stoßzeiten, Aushilfen und mehrere Standorte machen die Organisation aufwendig. Eine digitale Folgebelehrung reduziert diesen Aufwand.

Zertifikat in Minuten

Nach erfolgreichem Abschluss steht das Zertifikat direkt als PDF bereit und kann intern abgelegt werden.

Flexibel & zeitsparend

Mitarbeitende können die Belehrung online am Handy, Tablet oder PC durchführen.

Saubere Dokumentation

Der Betrieb kann Nachweise pro Person sammeln und bei Bedarf schnell wiederfinden.

So läuft die Folgebelehrung nach IfSG online ab

Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten und für den betrieblichen Alltag ausgelegt. Nach der Buchung kann der Kurs online bearbeitet werden.

1

Kurs buchen

Du buchst die IfSG-Folgebelehrung online und erhältst Zugang zum Kurs.

2

Online lernen

Bearbeite die Inhalte zu Infektionsschutz, Meldepflichten und Verhalten bei Krankheit.

3

Test abschließen

Am Ende folgt ein kurzer Abschlusstest zur Wissensüberprüfung.

4

Zertifikat erhalten

Nach Bestehen steht dein Zertifikat als PDF zum Download bereit.

Welche Inhalte behandelt die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung wiederholt die wichtigsten Inhalte aus dem Infektionsschutz für Personen mit Lebensmittelkontakt. Ziel ist, dass Mitarbeitende Risiken erkennen und im Alltag richtig handeln.

Thema Was wird vermittelt? Praxisnutzen
Tätigkeitsverbote Wann bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln nicht ausgeübt werden dürfen. Mitarbeitende wissen, wann sie nicht in Küche, Theke oder Produktion arbeiten dürfen.
Krankheitssymptome Welche Symptome im Lebensmittelbereich besonders relevant sind. Symptome werden nicht ignoriert, sondern rechtzeitig gemeldet.
Meldepflichten Welche Informationen dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen. Der Betrieb kann schnell reagieren und Risiken reduzieren.
Infektionsschutz Wie Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können. Bessere Sensibilität im Umgang mit offenen Lebensmitteln.
Dokumentation Warum Nachweise und Zertifikate wichtig sind. Der Betrieb kann Belehrungen intern nachvollziehbar ablegen.

Erstbelehrung, Folgebelehrung und LMHV: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig verwechselt. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG ist nicht dasselbe wie die Folgebelehrung. Zusätzlich gibt es die LMHV-Hygieneschulung, die wiederum stärker Lebensmittelhygiene und betriebliche Abläufe behandelt.

Nachweis / Schulung Inhalt Online bei Hygieneschulung24?
Erstbelehrung nach § 43 IfSG Erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Nein. Diese erfolgt über Gesundheitsamt oder beauftragten Arzt.
Folgebelehrung nach IfSG §§ 42, 43 Auffrischung zu Infektionsschutz, Tätigkeitsverboten, Krankheitssymptomen und Meldepflichten. Ja, online möglich.
LMHV-Hygieneschulung nach § 4 Lebensmittelhygiene, Reinigung, Lagerung, Kühlung, Kreuzkontamination und sichere Arbeitsabläufe. Ja, online möglich.
Wichtig: Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach § 43 IfSG an. Diese muss über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt erfolgen.

Zertifikat zur Folgebelehrung – direkt als PDF

Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du ein persönliches Zertifikat zur Folgebelehrung nach IfSG. Dieses Zertifikat kann ausgedruckt, digital gespeichert oder dem Arbeitgeber zur Dokumentation übergeben werden.

Das Zertifikat eignet sich für:

  • interne Dokumentation im Betrieb
  • Personalakte und Mitarbeitendenunterlagen
  • Qualitätsmanagement und Hygienemanagement
  • Nachweis bei internen Prüfungen
  • strukturierte Ablage für Teams und Standorte

Folgebelehrung nach IfSG jetzt online abschließen

IfSG-Folgebelehrung online durchführen, Abschlusstest absolvieren und Zertifikat als PDF erhalten. Ideal für Mitarbeitende, Betriebe und Teams mit Lebensmittelkontakt.

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Häufige Fragen zur Folgebelehrung nach IfSG

Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?
Die Folgebelehrung muss regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden. In vielen Betrieben wird dafür ein fester Rhythmus im Hygienekonzept oder Personalprozess festgelegt.
Ersetzt die Folgebelehrung die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt?
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt über das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Die Folgebelehrung ist die spätere Auffrischung für bereits erstbelehrte Personen.
Wie lange dauert die Folgebelehrung online?
Die Dauer hängt vom individuellen Lerntempo ab. Die Schulung kann flexibel online durchgeführt und bei Bedarf pausiert werden.
Bekomme ich mein Zertifikat direkt nach dem Kurs?
Ja. Nach erfolgreichem Bestehen steht das Zertifikat als PDF zum Download bereit.
Können Arbeitgeber mehrere Mitarbeitende gleichzeitig schulen lassen?
Ja. Betriebe können die Folgebelehrung für mehrere Mitarbeitende organisieren und die Zertifikate gesammelt dokumentieren.
Ist die Folgebelehrung auch für Minijobber Pflicht?
Ja, sofern Minijobber, Aushilfen oder Teilzeitkräfte Tätigkeiten ausüben, für die eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz relevant ist.
Was passiert, wenn keine Folgebelehrung dokumentiert ist?
Fehlende Nachweise können bei internen Prüfungen oder behördlichen Kontrollen zu Problemen führen. Deshalb sollten Betriebe Belehrungen nachvollziehbar dokumentieren.
Bekomme ich danach viele Werbe-E-Mails?
Nein. Du erhältst nur E-Mails, die für Zugang, Kursinformationen und Zertifikat notwendig sind.

Stand: 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.