IfSG-Folgebelehrung nach §43
Folgebelehrung nach IfSG online – alle 2 Jahre mit PDF-Nachweis
Absolvieren Sie die IfSG-Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 flexibel online. Für bereits erstbelehrte Personen im Lebensmittelbereich – mit verständlichen Inhalten und persönlichem PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss.
Das Wichtigste auf einen Blick
- ✓ Für Personen, bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
- ✓ Nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre.
- ✓ Belehrung zu Tätigkeitsverboten und Mitteilungspflichten.
- ✓ Teilnahme muss durch den Arbeitgeber dokumentiert werden.
- ✓ PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss.
Was ist die Folgebelehrung nach §43 IfSG?
Die IfSG-Folgebelehrung betrifft Personen, die Tätigkeiten im Sinne des §42 IfSG ausüben und bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist.
Der Arbeitgeber muss diese Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre über die relevanten Tätigkeitsverbote sowie über ihre Mitteilungspflichten belehren.
Die Teilnahme an der Folgebelehrung muss dokumentiert werden. Hygieneschulung24 ermöglicht die Durchführung der entsprechenden Folgebelehrung online und stellt nach erfolgreichem Abschluss einen persönlichen PDF-Nachweis zur Verfügung.
Sie haben noch keine Erstbelehrung?
Dann ist dieser Onlinekurs nicht der richtige erste Schritt. Eine erforderliche Erstbelehrung nach §43 IfSG muss zunächst über das Gesundheitsamt beziehungsweise eine entsprechend beauftragte Stelle erfolgen.
Hygieneschulung24 bietet ausschließlich die IfSG-Folgebelehrung an – keine Erstbelehrung.
Für wen ist die IfSG-Folgebelehrung relevant?
Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern ob eine Person eine Tätigkeit ausübt, die unter §42 IfSG fällt. In Lebensmittelbetrieben betrifft dies häufig verschiedene Beschäftigtengruppen.
Gastronomie & Küche
- Restaurants und Imbisse
- Cafés
- Hotelküchen
- Systemgastronomie
- Küchenmitarbeitende
Verkauf & Handwerk
- Bäckereien
- Konditoreien
- Metzgereien
- Frischetheken
- Lebensmittelverkauf
Weitere Lebensmittelbereiche
- Catering
- Kantinen und Mensen
- Gemeinschaftsverpflegung
- Lebensmittelproduktion
- Lebensmittelverarbeitung
Folgebelehrung online durchführen
Gerade bei Schichtbetrieb, wechselnden Mitarbeitenden und mehreren Standorten kann die Organisation von Belehrungen aufwendig werden. Eine digitale Durchführung lässt sich flexibel in den betrieblichen Alltag integrieren.
100 % online
Die Folgebelehrung kann flexibel am Smartphone, Tablet oder Computer absolviert werden.
Persönlicher PDF-Nachweis
Nach erfolgreichem Abschluss steht der persönliche Schulungsnachweis als PDF zur Verfügung.
Für Teams geeignet
Arbeitgeber können Schulungsplätze auch für mehrere Mitarbeitende oder Standorte buchen.
So funktioniert die IfSG-Folgebelehrung online
Schulung buchen
Folgebelehrung online auswählen und Zugang erhalten.
Online absolvieren
Die vorgesehenen Inhalte flexibel online bearbeiten.
Abschließen
Schulungsinhalte vollständig bearbeiten und Abschlusstest durchführen.
Nachweis erhalten
Persönlichen PDF-Nachweis herunterladen und dem Arbeitgeber bereitstellen.
Welche Inhalte behandelt die Folgebelehrung?
Im Mittelpunkt stehen die Tätigkeitsverbote des §42 IfSG und die Mitteilungspflichten der Beschäftigten. Mitarbeitende sollen relevante Situationen erkennen und wissen, wann der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden muss.
| Thema | Was wird behandelt? | Warum ist das wichtig? |
|---|---|---|
| Tätigkeitsverbote | Wann Tätigkeiten im Lebensmittelbereich nicht ausgeübt werden dürfen. | Betroffene Mitarbeitende können Risiken frühzeitig erkennen. |
| Erkrankungen & Symptome | Relevante Erkrankungen und gesundheitliche Anzeichen. | Beschäftigte wissen, welche Situationen nicht ignoriert werden dürfen. |
| Mitteilungspflichten | Wann Beschäftigte ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren müssen. | Der Betrieb kann erforderliche Maßnahmen einleiten. |
| Infektionsschutz | Zusammenhang zwischen Erkrankungen, Lebensmitteln und Infektionsrisiken. | Stärkt das Verständnis für die gesetzlichen Vorgaben. |
| Dokumentation | Warum die Teilnahme an der Folgebelehrung dokumentiert wird. | Der Arbeitgeber kann die Durchführung nachvollziehbar festhalten. |
Wie oft muss die Folgebelehrung durchgeführt werden?
Die gesetzliche Frist ist eindeutig: Nach §43 Abs. 4 IfSG hat der Arbeitgeber betroffene Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre zu belehren.
Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.
Die letzte Dokumentation der Folgebelehrung und die Bescheinigung über die Erstbelehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und nach den gesetzlichen Vorgaben verfügbar zu halten.
Erstbelehrung, Folgebelehrung und LMHV – was ist der Unterschied?
Die drei Begriffe werden häufig miteinander vermischt, betreffen aber unterschiedliche Anforderungen und Inhalte.
| Nachweis / Schulung | Worum geht es? | Bei Hygieneschulung24? |
|---|---|---|
| Erstbelehrung nach §43 IfSG | Erforderliche erstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten. | Nein. |
| IfSG-Folgebelehrung | Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten nach Tätigkeitsaufnahme und anschließend alle zwei Jahre. | Ja – online starten |
| LMHV-Hygieneschulung nach §4 | Fachkenntnisse rund um Lebensmittelhygiene und hygienisches Arbeiten. | Ja – mehr erfahren |
PDF-Nachweis nach erfolgreichem Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Folgebelehrung steht ein persönlicher PDF-Nachweis zur Verfügung.
Dieser kann dem Arbeitgeber zur betrieblichen Dokumentation bereitgestellt und entsprechend intern abgelegt werden.
Für eine strukturierte betriebliche Ablage
- persönlicher Schulungsnachweis
- digitale PDF-Datei
- interne Mitarbeiterdokumentation
- Ablage im betrieblichen Hygienemanagement
- übersichtliche Organisation auch bei größeren Teams
IfSG-Folgebelehrung jetzt online absolvieren
Online durchführen, Inhalte abschließen und persönlichen PDF-Nachweis erhalten. Für bereits erstbelehrte Personen im Lebensmittelbereich.
Für Arbeitgeber
Viele Mitarbeitende? Dann wird die Verwaltung der Nachweise entscheidend.
Mit mehreren Mitarbeitenden oder Standorten reicht es irgendwann nicht mehr, einzelne PDF-Dateien in Ordnern oder E-Mails zu sammeln.
HygienePilot hilft dabei, Mitarbeiter, Standorte, Schulungsstatus und vorhandene Nachweise zentral zu organisieren.
- ✓ Mitarbeiter zentral verwalten
- ✓ mehrere Standorte organisieren
- ✓ Schulungsstatus im Blick behalten
- ✓ vorhandene Erstbelehrungsbescheinigungen hinterlegen
- ✓ Nachweise übersichtlich dokumentieren
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Häufige Fragen zur IfSG-Folgebelehrung
Wie oft muss die IfSG-Folgebelehrung durchgeführt werden?
Ist die Online-Folgebelehrung eine Erstbelehrung?
Wer führt die Folgebelehrung durch?
Kann die Folgebelehrung bei Hygieneschulung24 online absolviert werden?
Bekomme ich nach der Folgebelehrung ein Zertifikat?
Ist die Folgebelehrung auch für Aushilfen oder Minijobber relevant?
Müssen Arbeitgeber die Folgebelehrung dokumentieren?
Was ist der Unterschied zwischen IfSG-Folgebelehrung und LMHV-Schulung?
Stand: 15.08.2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung oder behördliche Auskunft.
