Gesundheitszeugnis online • §43 IfSG

Gesundheitszeugnis online: Kann man die Erstbelehrung online machen?

Ja – eine Erstbelehrung nach §43 IfSG kann je nach zuständiger Behörde auch online angeboten werden. Entscheidend ist, dass das Verfahren über das Gesundheitsamt beziehungsweise einen entsprechend beauftragten Arzt läuft.

Hygieneschulung24 bietet selbst keine Erstbelehrung an. Wenn Ihre Erstbelehrung bereits vorliegt, können Sie bei uns die spätere IfSG-Folgebelehrung online absolvieren.

§43 IfSG Online möglich Gesundheitsamt Erstbelehrung Folgebelehrung

Kurzantwort

  • „Gesundheitszeugnis“ meint meist die Erstbelehrung nach §43 IfSG.
  • Eine Online-Erstbelehrung kann über offizielle Verfahren möglich sein.
  • Ein beliebiger privater Onlinekurs ersetzt die Erstbelehrung nicht.
  • Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung an.
  • Nach Tätigkeitsaufnahme folgt die betriebliche IfSG-Folgebelehrung.

Was bedeutet „Gesundheitszeugnis online“?

Der Begriff Gesundheitszeugnis wird umgangssprachlich noch sehr häufig verwendet. Gemeint ist heute meist die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach §43 IfSG.

Wer nach „Gesundheitszeugnis online“ sucht, möchte deshalb meist wissen, ob diese Erstbelehrung digital absolviert werden kann.

Die Antwort: Das Infektionsschutzgesetz schreibt keine bestimmte Präsenzform der Belehrung vor. Deshalb können zuständige Behörden beziehungsweise entsprechend beauftragte Stellen auch digitale Verfahren anbieten.

Ist die Erstbelehrung nach §43 IfSG online möglich?

Ja, je nach Angebot der zuständigen Stelle.

Entscheidend ist nicht, ob Sie die Belehrung an einem Bildschirm oder in einem Besprechungsraum absolvieren. Entscheidend ist, dass die Belehrung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt wird.

Offizielle Verfahren können deshalb sowohl Präsenz- als auch Online-Belehrungen vorsehen.

Nicht verwechseln: Ein beliebig buchbarer privater Onlinekurs ist nicht automatisch eine Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG.

Wie kann eine Online-Erstbelehrung ablaufen?

Der genaue Ablauf hängt vom jeweiligen Gesundheitsamt beziehungsweise dem dort vorgesehenen Verfahren ab.

1

Anmelden

Bei der zuständigen Behörde oder ihrem vorgesehenen Online-Verfahren registrieren.

2

Identität prüfen

Je nach Verfahren beispielsweise über Ausweis, Kamera oder digitale Identifikation.

3

Belehrung absolvieren

Die vorgesehenen Inhalte zu Tätigkeitsverboten und gesetzlichen Pflichten bearbeiten.

4

Bescheinigung erhalten

Nach erfolgreichem Verfahren wird die Bescheinigung ausgestellt beziehungsweise übermittelt.

Kann ich das Gesundheitszeugnis bei Hygieneschulung24 online machen?

Nein – wir bieten keine Erstbelehrung an.

Wenn Sie noch keine erforderliche Erstbelehrung besitzen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt beziehungsweise nutzen Sie das dort angebotene offizielle Verfahren.

Hygieneschulung24 bietet die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG nicht an.

Wie alt darf das Gesundheitszeugnis bei Arbeitsbeginn sein?

Bei erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit darf die Bescheinigung über die Erstbelehrung nicht älter als drei Monate sein.

Das bedeutet nicht, dass anschließend alle drei Monate eine neue Erstbelehrung absolviert werden muss.

Erstbelehrung

Bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme muss die entsprechende Bescheinigung höchstens drei Monate alt sein.

Folgebelehrung

Nach Tätigkeitsaufnahme belehrt der Arbeitgeber und anschließend alle zwei Jahre.

Erstbelehrung vorhanden? Dann kommt später die Folgebelehrung

Nach Aufnahme der Tätigkeit ist nicht erneut das Gesundheitsamt für die regelmäßige Folgebelehrung zuständig.

Nach §43 Abs. 4 IfSG hat der Arbeitgeber die betroffenen Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten zu belehren.

Die Teilnahme ist zu dokumentieren.

Diese Folgebelehrung gibt es bei Hygieneschulung24 online

Wenn die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist, können Sie die IfSG-Folgebelehrung bei Hygieneschulung24 online absolvieren.

Gesundheitszeugnis online, Folgebelehrung oder LMHV-Schulung?

Gesucht Gemeint Wann? Bei HS24?
Gesundheitszeugnis online Meist Erstbelehrung nach §43 IfSG Vor erstmaliger entsprechender Tätigkeit Nein
Erstbelehrung online Offizielle Erstbelehrung über zuständige Stelle Vor erstmaliger entsprechender Tätigkeit Nein
Folgebelehrung online IfSG-Folgebelehrung für bereits erstbelehrte Beschäftigte Nach Tätigkeitsaufnahme, danach alle 2 Jahre Ja
Hygieneschulung Je nach Kontext z. B. Lebensmittelhygiene nach §4 LMHV Abhängig von Tätigkeit und Voraussetzungen Ja

Erstbelehrung schon vorhanden?

Dann können Sie die spätere IfSG-Folgebelehrung bei Hygieneschulung24 vollständig online absolvieren und den PDF-Nachweis zur betrieblichen Dokumentation bereitstellen.

Mehr zum Gesundheitszeugnis und §43 IfSG

Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis online

Kann man das Gesundheitszeugnis online machen?
Ja, wenn damit die Erstbelehrung nach §43 IfSG gemeint ist und die zuständige Behörde beziehungsweise ein entsprechend beauftragter Arzt ein digitales Verfahren anbietet.
Kann ich die Erstbelehrung bei Hygieneschulung24 machen?
Nein. Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG an.
Ist jeder Onlinekurs ein gültiges Gesundheitszeugnis?
Nein. Entscheidend ist, dass die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt im vorgesehenen Verfahren durchgeführt wird.
Wie alt darf die Bescheinigung bei Arbeitsbeginn sein?
Bei erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Was passiert nach der Erstbelehrung?
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss der Arbeitgeber die betroffenen Personen belehren und diese Folgebelehrung anschließend alle zwei Jahre wiederholen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Ist eine LMHV-Schulung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Nein. Die Erstbelehrung nach §43 IfSG und die Hygieneschulung nach §4 LMHV betreffen unterschiedliche Anforderungen.
Bietet Hygieneschulung24 die Folgebelehrung online an?
Ja. Für Personen, bei denen die erforderliche Erstbelehrung bereits erfolgt ist, bietet Hygieneschulung24 die IfSG-Folgebelehrung online an.

Stand: 15.08.2026. Für das konkrete Verfahren der Erstbelehrung gelten die Vorgaben der zuständigen Behörde.