Erstbelehrung vs. Folgebelehrung: Unterschied | Hygieneschulung24
IfSG §43 einfach erklärt
Erstbelehrung oder Folgebelehrung: Was ist der Unterschied?
Erstbelehrung, Folgebelehrung und „Gesundheitszeugnis“ werden häufig verwechselt. Hier erfährst du, welchen Nachweis du vor der ersten Tätigkeit mit bestimmten Lebensmitteln brauchst, wann die Folgebelehrung fällig ist und welche Schulungen du direkt online absolvieren kannst.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Erstbelehrung: vor der erstmaligen Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln.
- Folgebelehrung: nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.
- LMHV-Schulung: vermittelt erforderliche Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
- Hygieneschulung24 bietet die IfSG-Folgebelehrung und LMHV-Hygieneschulung online an – nicht die Erstbelehrung.
Erstbelehrung vs. Folgebelehrung – der Unterschied kurz erklärt
Die Erstbelehrung nach §43 IfSG ist vor der erstmaligen Ausübung bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln erforderlich. Sie erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt.
Nach Aufnahme der Tätigkeit ist anschließend der Arbeitgeber für die Folgebelehrung verantwortlich. Diese muss danach alle zwei Jahre erneut durchgeführt und dokumentiert werden.
Erstbelehrung, Folgebelehrung und LMHV im Überblick
| Nachweis / Schulung | Wann? | Wer ist verantwortlich? | Bei Hygieneschulung24? |
|---|---|---|---|
| Erstbelehrung nach §43 IfSG | Vor erstmaliger Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit. Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Tätigkeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein. | Gesundheitsamt oder vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt | Nein |
| IfSG-Folgebelehrung | Nach Aufnahme der Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre | Arbeitgeber | Ja – online |
| LMHV-Hygieneschulung | Für erforderliche Fachkenntnisse beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen leicht verderblicher Lebensmittel, soweit keine Ausnahme greift | Lebensmittelunternehmen / Betrieb | Ja – online |
Wann brauche ich eine Erstbelehrung nach §43 IfSG?
Wer eine der in §42 IfSG genannten Tätigkeiten gewerbsmäßig erstmalig ausüben möchte, benötigt grundsätzlich vor Beginn eine entsprechende Belehrung und Bescheinigung.
Die Bescheinigung wird durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt ausgestellt. Bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung grundsätzlich nicht älter als drei Monate sein.
Wann brauche ich die IfSG-Folgebelehrung?
Nach §43 Abs. 4 IfSG muss der Arbeitgeber betroffene Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend alle zwei Jahre über die relevanten Tätigkeitsverbote und Mitteilungspflichten belehren.
Die Teilnahme an dieser Belehrung muss dokumentiert werden. Außerdem sind die Bescheinigung über die Erstbelehrung und die letzte Dokumentation der Folgebelehrung beim Arbeitgeber aufzubewahren und an der Betriebsstätte für die zuständige Behörde verfügbar zu halten.
Bereits erstbelehrt?
Dann kannst du die IfSG-Folgebelehrung bei Hygieneschulung24 vollständig online durchführen und erhältst nach erfolgreichem Abschluss einen PDF-Nachweis.
Und was ist die LMHV-Hygieneschulung?
Die LMHV-Schulung ist von Erst- und Folgebelehrung zu unterscheiden. §4 LMHV betrifft Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen leicht verderblicher Lebensmittel.
Dazu gehören unter anderem hygienische Anforderungen an Herstellung und Verarbeitung, Warenkontrolle, betriebliche Eigenkontrollen, Rückverfolgbarkeit, Kühlung und Lagerung sowie Reinigung und Desinfektion.
Welche Schulung brauche ich?
Ich fange erstmals im Lebensmittelbereich an
Prüfe zunächst, ob für deine Tätigkeit eine Erstbelehrung nach §43 IfSG erforderlich ist. Diese erhältst du beim Gesundheitsamt oder einer entsprechend beauftragten Stelle.
Ich habe bereits eine Erstbelehrung
Dann kann für dich die regelmäßige IfSG-Folgebelehrung relevant sein. Hygieneschulung24 bietet diese vollständig online an.
Ich arbeite mit leicht verderblichen Lebensmitteln
Dann können zusätzlich die erforderlichen Fachkenntnisse nach §4 LMHV relevant sein. Dafür steht unsere LMHV-Hygieneschulung zur Verfügung.
Ich bin Arbeitgeber
Dann geht es nicht nur um die Schulung selbst, sondern auch um die nachvollziehbare Verwaltung der Nachweise deiner Mitarbeitenden.
So funktioniert die Online-Schulung
Kurs wählen
Wähle IfSG-Folgebelehrung oder LMHV-Hygieneschulung passend zu deinem Bedarf.
Online absolvieren
Bearbeite die Schulung flexibel am Smartphone, Tablet oder Computer.
Abschließen
Schließe die vorgesehenen Schulungsinhalte vollständig ab.
Nachweis erhalten
Lade dein PDF-Zertifikat herunter und stelle es deinem Betrieb zur Verfügung.
Bereit für deine Online-Hygieneschulung?
Wähle die passende Schulung, absolviere sie flexibel online und erhalte deinen Nachweis als PDF.
Für Arbeitgeber
Viele Mitarbeitende? Dann wird nicht die Schulung zum Problem – sondern die Verwaltung.
Wer mehrere Mitarbeitende oder Standorte verwaltet, muss schnell erkennen können, welche Nachweise vorhanden sind, was fehlt und wo Handlungsbedarf besteht.
- ✓ Mitarbeitende zentral verwalten
- ✓ Schulungsstatus im Blick behalten
- ✓ Nachweise und Dokumente digital ablegen
- ✓ Mehrere Standorte zentral organisieren
Weitere hilfreiche Informationen
Häufige Fragen zu Erstbelehrung und Folgebelehrung
Ist die Erstbelehrung das Gleiche wie die Folgebelehrung?
Wie oft muss die IfSG-Folgebelehrung wiederholt werden?
Bietet Hygieneschulung24 die Erstbelehrung an?
Was bedeutet „Gesundheitszeugnis“?
Kann ich ohne Erstbelehrung einfach die Folgebelehrung machen?
Ist die LMHV-Schulung das Gleiche wie die IfSG-Belehrung?
Muss die LMHV-Schulung jedes Jahr wiederholt werden?
Was muss der Arbeitgeber bei der IfSG-Folgebelehrung dokumentieren?
Stand: 15.08.2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung oder behördliche Auskunft.
