Erstbelehrung vs. Folgebelehrung: Unterschied | Hygieneschulung24

IfSG einfach erklärt

Erstbelehrung vs. Folgebelehrung: Was ist der Unterschied?

Viele Lebensmittelbetriebe suchen nach Gesundheitszeugnis, Belehrung oder Hygieneschulung – meinen aber unterschiedliche Nachweise. Diese Seite erklärt klar, wann eine Erstbelehrung nach §43 IfSG nötig ist, wann eine Folgebelehrung reicht und welche Online-Schulungen du bei Hygieneschulung24 absolvieren kannst.

IfSGErstbelehrungFolgebelehrungLMHVZertifikat

Kurzantwort

  • Die Erstbelehrung erfolgt vor der erstmaligen Tätigkeit über Gesundheitsamt oder beauftragte Stellen.
  • Die Folgebelehrung wird nach Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig durch den Arbeitgeber durchgeführt und dokumentiert.
  • Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung an, sondern IfSG-Folgebelehrung und LMHV-Hygieneschulung online.
  • Nach Abschluss gibt es ein Zertifikat als PDF zur Ablage.

Für wen ist diese Seite gedacht?

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aushilfen, Minijobber und Betriebe in Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei, Lebensmittelverkauf, Catering, Küche und Gemeinschaftsverpflegung.

Der Unterschied in einem Satz

Die Erstbelehrung ist der erste offizielle Schritt vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Die Folgebelehrung ist die wiederkehrende Belehrung im laufenden Arbeitsverhältnis. Zusätzlich kann eine LMHV-Hygieneschulung erforderlich sein, wenn Personen mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen.

Wann brauche ich die Erstbelehrung?

Eine Erstbelehrung nach §43 IfSG wird vor dem erstmaligen Arbeiten mit bestimmten Lebensmitteln benötigt. Sie wird nicht von Hygieneschulung24 angeboten. Zuständig sind in der Regel Gesundheitsämter oder von ihnen beauftragte Ärztinnen, Ärzte oder Stellen. Wichtig für deine Seite: Nutzer, die nach Gesundheitszeugnis oder Erstbelehrung suchen, sollten sauber weitergeführt werden, ohne falsche Versprechen.

Wann brauche ich die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung betrifft Personen, die bereits eine Erstbelehrung haben und in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten. Der Arbeitgeber muss die Belehrung dokumentieren. Genau hier ist eine digitale, verständliche und schnell verfügbare Lösung mit PDF-Nachweis besonders verkaufsstark.

Welche Schulung ist die richtige?

NachweisWorum geht es?Online bei Hygieneschulung24?
Erstbelehrung nach §43 IfSGErstmalige Belehrung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten mit Lebensmitteln.Nein. Zuständig sind Gesundheitsamt oder beauftragte Stellen.
IfSG-FolgebelehrungWiederholte Belehrung zu Infektionsschutz, Tätigkeitsverboten und Krankheitssymptomen.Ja, als Online-Folgebelehrung mit PDF-Zertifikat.
LMHV-HygieneschulungLebensmittelhygiene, Personalhygiene, Lagerung, Reinigung, Kühlung und Kreuzkontamination.Ja, als Online-Schulung mit PDF-Zertifikat.
Wichtig: Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung nach §43 IfSG an. Die Erstbelehrung erfolgt über das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Stelle. Online verfügbar sind die LMHV-Hygieneschulung und die IfSG-Folgebelehrung für bereits erstbelehrte Personen.

So funktioniert die Online-Schulung

1

Kurs wählen

Wähle LMHV-Hygieneschulung oder IfSG-Folgebelehrung passend zum Nachweis.

2

Online lernen

Absolviere die Schulung flexibel am Smartphone, Tablet oder Computer.

3

Abschließen

Bearbeite die Inhalte und schließe den Kurs nachvollziehbar ab.

4

Zertifikat sichern

Lade das PDF-Zertifikat herunter und lege es intern oder beim Arbeitgeber ab.

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Ideal für Einzelpersonen, neue Mitarbeitende, Aushilfen und Betriebe, die Schulungsnachweise schnell und sauber dokumentieren möchten.

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FAQ

Ist die Erstbelehrung das gleiche wie die Folgebelehrung?
Nein. Die Erstbelehrung steht vor der erstmaligen Tätigkeit. Die Folgebelehrung ist die spätere Wiederholungsbelehrung im Betrieb.
Bietet Hygieneschulung24 die Erstbelehrung an?
Nein. Hygieneschulung24 bietet keine Erstbelehrung an, sondern die IfSG-Folgebelehrung und die LMHV-Hygieneschulung online.
Was ist mit Gesundheitszeugnis gemeint?
Viele verwenden Gesundheitszeugnis umgangssprachlich für die Belehrung nach §43 IfSG. Heute ist meist die Bescheinigung über die Erstbelehrung gemeint.
Wann ist zusätzlich die LMHV-Schulung sinnvoll?
Wenn Mitarbeitende mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, ist die Lebensmittelhygiene-Schulung nach LMHV §4 ein wichtiger Nachweis.

Stand: 2026. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.